Beratende Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalysen
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Arbeitszeitengestaltung
- Beratungen zu Arbeitsschutzmitteln, Persönlicher Schutzausrüstung, Hilfsmitteln
- Beratung zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit am Arbeitsplatz
- Beratung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
- Hilfe bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Sozialmedizinische Beratung, u. a. Mitwirkung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 SGB IX und zu den Themen medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Schwerbehinderung
- Beratung zum Einsatz chronisch und/oder über einen längeren Zeitraum Erkrankter und Schwerbehinderter einschließlich zu Maßnahmen zur Umgestaltung der Arbeitsplätze oder zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und -förderung (BGM/BGF)
- Organisation von Gesundheitstagen und Präventionskampagnen (z. B. Grippeimpfung)